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Continental Hauptversammlung 2003

Belegschaft sitzt am längeren Hebel

Deutscher Reifenhersteller Continental
hat mexikanisches Recht gebrochen

Jesus Torrez Nuno sprach leise und konzentriert. Wer feurige Ausbrüche des mexi-
kanischen Gewerkschafters erwartet hatte, wurde in diesem Punkt enttäuscht. Seine
Übersetzerin in der Hauptversammlung der Continental AG am 23. Mai 2003 über-
nahm seinen ruhigen Tonfall. Die Aktionäre im Saal folgten konzentriert erst seinen
spanischen Aussagen und dann den deutschen Worten der Übersetzerin neben ihm. 

Jesus Torrez war auf
Einladung der Menschen-
rechtsorganisationen
FIAN und Germanwatch
nach Deutschland
gekommen. Die Haupt-
versammlung seines
Arbeitgebers Continental
in Hannover konnte er
durch Vermittlung des
Dachverbands der Kriti-
schen Aktionärinnen und
Aktionäre besuchen.
Doch Torrez stand am
Redepult nicht als klein-
lauter Gast. Er stand dort
als selbstbewusster Ver-
treter von 1.164 Arbei-

tern, die seit über einem Jahr für die Einhaltung der mexikanischen Gesetze streikten.
Der deutsche Reifenhersteller Continental hatte seine Fabrik im mexikanischen Gua-
dalajara im Dezember 2001 geschlossen, ohne dafür die behördlichen Genehmigun-
gen einzuholen, die das mexikanische Arbeitsrecht zum Schutz der Beschäftigten
vorschreibt. Im Januar 2002 war die Belegschaft deshalb in Streik getreten, hatte die
Fabrik besetzt und Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber angestrengt.

Nun stand ihr Gewerkschaftsvorsitzender Jesus Torrez den obersten Chefs des Kon-
zerns in Hannover Auge in Auge gegenüber. Guadalajara sei noch 1998 das produk-
tivste Reifenwerk in ganz Mexiko gewesen, berichtete er den Aktionären, weshalb die
Schließung unverständlich sei. Die vom Vorstand angeführte Begründung von Fehl-
zeiten der Belegschaft bis 25 Prozent entlarvte er rasch: Dieser Wert wurde an einem
katholischen Feiertag ermittelt.

Doch Torrez ging nicht auf Konfrontationskurs. Die Belegschaft wolle den Konflikt mit
dem Arbeitgeber „gemeinsam lösen“, berichtete er dem erstaunten Publikum. Die
Gewerkschaft könne sich sogar vorstellen, die Verantwortung für das Werk selbst zu
übernehmen und in Eigenregie weiter zu produzieren. Erfolgreiche Beispiele für solche
Belegschaftsverwaltungen gibt es in Mexiko bereits.

Vorstandschef Manfred Wennemer war von so viel Dialogbereitschaft offensichtlich
überfordert. „Hören sie auf, das Hab und Gut der Aktionäre zu blockieren“, polterte er
zurück, und meinte damit die Besetzung der stillgelegten Fabrik durch die Belegschaft.
Die Schließung sei völlig legal gewesen, und dafür habe er sich „von den besten
mexikanischen Anwälten beraten lassen.

Gericht gibt Arbeitern Recht

Ein dreiviertel Jahr nach der Hauptversammlung klärte der mexikanische Arbeits-
gerichthof den Streitfall in letzter Instanz. Auf 260 Seiten Urteilsbegründung bekräftigte
er die Argumentation der Belegschaft, und erklärte die Schließung für gesetzwidrig.
Wenig später befand die zuständige Schlichtungsstelle den Streik der Arbeiter als
legal und existent.

Continental muss nun die mehr als zwei Jahre vorenthaltenen Löhne nachzahlen:
insgesamt 27 Millionen Euro und pro Arbeiter das dreifache der „Abfindung“ die
das Unternehmen gnädig angeboten hatte.


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