|
tern, die seit über einem Jahr für die Einhaltung der mexikanischen Gesetze streikten.
Der deutsche Reifenhersteller Continental hatte seine Fabrik im mexikanischen Gua- dalajara im Dezember 2001 geschlossen, ohne dafür die behördlichen Genehmigun-
gen einzuholen, die das mexikanische Arbeitsrecht zum Schutz der Beschäftigten vorschreibt. Im Januar 2002 war die Belegschaft deshalb in Streik getreten, hatte die
Fabrik besetzt und Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber angestrengt.
Nun stand ihr Gewerkschaftsvorsitzender Jesus Torrez den obersten Chefs des Kon-
zerns in Hannover Auge in Auge gegenüber. Guadalajara sei noch 1998 das produk- tivste Reifenwerk in ganz Mexiko gewesen, berichtete er den Aktionären, weshalb die
Schließung unverständlich sei. Die vom Vorstand angeführte Begründung von Fehl- zeiten der Belegschaft bis 25 Prozent entlarvte er rasch: Dieser Wert wurde an einem katholischen Feiertag ermittelt.
Doch Torrez ging nicht auf Konfrontationskurs. Die Belegschaft wolle den Konflikt mit
dem Arbeitgeber „gemeinsam lösen“, berichtete er dem erstaunten Publikum. Die Gewerkschaft könne sich sogar vorstellen, die Verantwortung für das Werk selbst zu
übernehmen und in Eigenregie weiter zu produzieren. Erfolgreiche Beispiele für solche Belegschaftsverwaltungen gibt es in Mexiko bereits.
Vorstandschef Manfred Wennemer war von so viel Dialogbereitschaft offensichtlich
überfordert. „Hören sie auf, das Hab und Gut der Aktionäre zu blockieren“, polterte er zurück, und meinte damit die Besetzung der stillgelegten Fabrik durch die Belegschaft.
Die Schließung sei völlig legal gewesen, und dafür habe er sich „von den besten mexikanischen Anwälten beraten lassen.
Gericht gibt Arbeitern Recht
Ein dreiviertel Jahr nach der Hauptversammlung klärte der mexikanische Arbeits-
gerichthof den Streitfall in letzter Instanz. Auf 260 Seiten Urteilsbegründung bekräftigte er die Argumentation der Belegschaft, und erklärte die Schließung für gesetzwidrig.
Wenig später befand die zuständige Schlichtungsstelle den Streik der Arbeiter als legal und existent.
Continental muss nun die mehr als zwei Jahre vorenthaltenen Löhne nachzahlen:
insgesamt 27 Millionen Euro und pro Arbeiter das dreifache der „Abfindung“ die das Unternehmen gnädig angeboten hatte.
Gegenanträge zur Continental HV 2003
Presseinformation zur Continental HV 2003
mehr über Continental
|